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LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.1976 - L 1 Ar 29/76 |
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LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 1976 - L 1 Ar 29/76 (https://dejure.org/1976,6697)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Die weitere Ausbildung eines Elektro-Installateurs zum Rundfunk- und Fernsehtechnikers ist weder Fortbildung noch Umschulung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 9/73
Zur Abgrenzung einzelner beruflicher Bildungsmaßnahmen - Ausbildung, Fortbildung, …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.1976 - L 1 Ar 29/76
Für die weitere Ausbildung kann nach AFG § 40 Abs. 1, AusbFöAnO § 3 Abs. 3 Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden; im Hinblick auf die ausdrückliche Zulassung der Förderung einer Anschlußausbildung in AusbFöAnO § 3 Abs. 3 kann dem Abschluß einer erstmaligen Ausbildung keine absolute Sperrwirkung für die weitere Ausbildungsförderung zukommen (vgl BSG 1974-03-19 7 RAr 9/73 = BSGE 37, 163; BSG 1974-10-22 7 RAr 38/74 = BSGE 38, 174 und BSG 1976-06-23 12/7 RAr 42/74 = SozSich 1976, 277) . - BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 38/74
Abgrenzung beruflicher Bildungsmaßnahmen nach dem AFG
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.1976 - L 1 Ar 29/76
Für die weitere Ausbildung kann nach AFG § 40 Abs. 1, AusbFöAnO § 3 Abs. 3 Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden; im Hinblick auf die ausdrückliche Zulassung der Förderung einer Anschlußausbildung in AusbFöAnO § 3 Abs. 3 kann dem Abschluß einer erstmaligen Ausbildung keine absolute Sperrwirkung für die weitere Ausbildungsförderung zukommen (vgl BSG 1974-03-19 7 RAr 9/73 = BSGE 37, 163; BSG 1974-10-22 7 RAr 38/74 = BSGE 38, 174 und BSG 1976-06-23 12/7 RAr 42/74 = SozSich 1976, 277) .